Wohngebäudeversicherung

Für Hausbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung oberste Priorität haben. Denn die Schäden, die an einem Gebäude aufgrund verschiedener Ursachen entstehen, können angesichts des Immobilienwertes extrem hoch sein. Im schlimmsten Fall sind diese derart kostenintensiv, dass sie die Existenz des Eigentümers bedrohen können. Im Rahmen einer Baufinanzierung wird eine Wohngebäudeversicherung ohnehin von der Bank verlangt. Ein Wohngebäude besteht nicht nur aus Dach und Wänden. Sämtliche Gegenstände und Installationen, welche die Bewohnbarkeit einer Immobilie erst ermöglichen, gehören ebenfalls dazu.

Hierunter fallen festverlegte Fußbodenbeläge, Einbauschränke, elektrische Anlagen, sanitäre Installationen und Zubehör, das der Nutzung zu Wohnzwecken oder zur Instandhaltung des Gebäudes dient (z. B. gelagerte Brennstoffvorräte sowie gemeinschaftlich genutzte Wäschetrockner und Waschmaschinen). Auch außen am Gebäude angebrachte Sachen wie Überdachungen, Markisen und Antennen werden von einer Wohngebäudeversicherung umfasst. Gleiches gilt zumeist für Pergolen, Hundezwinger, Masten und Einfriedungen. Nebengebäude sind dagegen in der Regel extra zu deklarieren.

WohngebäudeversicherungWeil eine Wohngebäudeversicherung die Möglichkeit bietet, sich gegen die meisten Schadenursachen abzusichern, ist sie für den Besitzer und Eigentümer einer Immobilie unverzichtbar. Versicherungsschutz bietet die Wohngebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Über eine Zusatzvereinbarung können auch Elementargefahren wie Überschwemmung, Erbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawine, Schneedruck und Vulkanausbruch mitversichert werden. Grundsätzlich erfolgt die Tarifierung nach Zonen, welche auf den jeweiligen Wohnort des Antragstellers abstellen. Sinnvoll ist die Absicherung gegen Schäden durch Rückstau.

Um im Schadensfall eine Kürzung der Leistung zu verhindern, sollte die Versicherungssumme dem aktuellen Wert des Gebäudes entsprechen. Dies kann nach verschiedenen Methoden erfolgen. Sofern das Haus neu errichtet wurde, genügt die Angabe der tatsächlich angefallen Baukosten. Ferner besteht die Möglichkeit, diese anhand eines Fragebogens des Versicherers in Erfahrung zu bringen. Hierzu sind zumeist Angaben zu Bautyp, Geschosszahl, Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale erforderlich. Alternativ kann das Gebäude auch durch einen Bausachverständigen geschätzt werden. In diesem Fall müssen die Kosten allerdings selbst getragen werden. Die Berechnung der Versicherungssumme sollte auch eine eventuelle Solar- oder Photovoltaikanlage berücksichtigen. Sollen auch Risiken im Zusammenhang mit der Einspeisung von Strom versichert sein, ist der gesonderte Abschluss einer Elektronikversicherung erforderlich.

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