Wohnmobilversicherung

Individuelle Berechnung der Wohnmobilversicherung mit dem kostenlosen Beitragsrechner!

WohnmobilversicherungMit nur einigen Informationen zum Wohnmobil vergleicht der Versicherungsvergleich die Wohnmobilversicherung ganz nach Ihren persönlichen Wünschen. Er ermöglicht es in wenigen Schritten individuell auf Ihr Wohnmobil abgestimmte Angebote zu finden. Zudem ist es kein Thema bestimmte Extras in Ihren Schutz einzubinden. Der Wohnmobilversicherung Beitragsvergleich auf diesem Vergleichsportal ermöglicht den ganzen Überblick über Leistungen und Preis und das damit verbundene mögliche Einsparpotenzial. Sie haben die Möglichkeit Ihre Wohnmobilversicherung online abzuschließen und empfangen die eVB spätestens nach 1-24h. Bei Verträgen die Sie am Wochenende oder an einem Feiertag über den Tarifrechner tätigen bekommen Sie eine eVB sogleich am Montagmorgen. Finden Sie jetzt eine günstige Wohnmobilversicherung! Sparen Sie am Preis und nicht an den Versicherungsleistungen.

Die gesetzliche Wohnmobilversicherung, also die Haftpflichtversicherung – ein Muss, um ein Vehikel im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen

Eine Wohnmobilversicherung, also eine Haftpflicht ist in in der BRD und vielen anderen Staaten der Erde eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung

Der Bereich der Fahrzeugversicherungen besteht indes nicht nur aus jener gesetzlichen KFZ Haftpflichtversicherung, stattdessen aus einer ganzen Palette an Versicherungen. Die Haftpflicht für Kraftfahrzeuge ist hierbei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Absicherung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter befasst. Unberechtigte Ansprüche im Kontrast dazu muss die Wohnmobilversicherung abwehren – was eine andere wichtige Verpflichtung dieser Absicherung ist.

Wer sein KFZ trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine Haftpflicht fährt und einen Schaden verschuldet, haftet mit seinem gesamten Vermögen. Dies gilt für alle verursachten Schäden und damit auch für Personenschäden. Darüber hinaus muss man praktisch auch mit einer Bestrafung für die nicht vorhandene Kfz-Haftpflicht rechnen. Im schlechtesten Falle kann das zu einer Bewährung- bzw. Gefängnisstrafe führen zusätzlich die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine Haftpflicht abzuschließen ist also keinesfalls zu verabsäumen.

Die Wohnmobilversicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein!

Die Haftpflichtversicherung ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Straßenverkehr verursacht.

In diesem Fall kann es sich nur um Blechschäden, demgegenüber auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Kostenaufwand für eine Krankenhausbehandlung. Wird jedoch z. B. ein Unfall verschuldet, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war, trifft Sie als Versicherungsnehmer nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil der Kosten selbst bezahlen und die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallgegner selbst eine Kasko-Versicherung, kann ein Teil der Kosten von dieser Fahrzeugversicherung übernommen werden.

Wohnmobilversicherung mit Teil- und Vollkaskoversicherung

Das Wohnmobil ist ein kostspieliges Fahrzeug, infolgedessen sollten Sie ein Wohnmobil mit der Teil- und Vollkaskoversicherung schützen. Eine Teilkasko ist schon im Hinblick auf Sicherung gegen Raub notwendig. Die Teilkaskoversicherung springt auch ein, für den Fall, dass Schäden am Gefährt durch Hagel aufkommen. Die Vollkasko schützt den Versicherungsnehmer obendrein bei selbst verschuldeten Unfällen.

Eine große Anzahl Versicherungsgesellschaften erstatten Kaskoversicherungsschäden am Wohnmobil im Prinzip zu 100 Prozent, abzgl. einer ausgemachten Eigenbeteiligung. Bei der Berechnung von Elementarschäden werden meistens nur Teilbeträge zurückerstattet. Im Übrigen können Abschläge auf den berechneten Beitrag gewährt werden, wenn zum Beispiel wenig im Jahr gefahren wird.

Einige Versicherer bieten für Geräte und sonstiges Campingbusinventar die besondere zusätzliche Inhaltsversicherung an. Die Einrichtung des Wohnmobils ist zusätzlich durch die Teil- und Vollkasko abgesichert. Der Schutzbrief kann für das Campingfahrzeug wesentlich als Pannenhilfe im Ausland sein.

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