LKW-Versicherung

Gleichwohl wie beim Personenkraftwagen gibt es darüber hinaus auch für Lieferwagen oder Zugmaschinen auch eine LKW-Versicherung. Auch können Sie als Versicherungsnehmer die Teilkasko und/oder eine Vollkasko für den eigenen Laster abschließen. An diesem Punkt hat man eine Auswahl zwischen einer Finanziellen Selbstbeteiligung oder einem Versicherungsvertrag ohne Selbstbeteiligung. Die Kaskoversicherungen in den LKW-Versicherungen sichern Schäden am eigenen kostspieligen Fahrzeug ab! Weiterhin können Sie als Unternehmer die Insassen-Versicherung, die unterschiedliche Lenker beschützt abschließen.

LKW-Versicherung – die Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherungen

LKW-VersicherungDie KFZ-Versicherung unterscheidet außerdem nach den Kfz-Typenklassen. Bei einer LKW-Versicherung wird die Versicherungsgebühr übrigens auch nach der PS-Stärke berechnet. Kraftfahrzeugversicherungen trennen zwischen Werkverkehr und Güterverkehr. In Abhängigkeit von dieser Zuweisung wird dann die WKZ ermittelt. Beim Werksverkehr spediert ein Lieferwagen Güter für innerbetriebliche Zwecke. Transportunternehmen befördern Waren für Andere als Dienstleistung. Das versteht man unter Gütertransport. Vom gewerblichen Gütertransport wiederum abgegrenzt wird der simple Transporter mit einer Zulässigen Nutzlast bis 1,2 Tonnen.

Im Übrigen wird bei der LKW-Versicherung zwischen einem Lastwagen im Nahverkehr und einem Lastwagen im Fernverkehr unterschieden. Unter dem Begriff Nahverkehr verstehen die meisten versichernden Gesellschaften einen Umkreis von 50 km rund um den Standort. Andere Versicherer akzeptieren andererseits eine gelegentliche Nutzung des Lastwagen auch im Fernverkehr.

LKW-Versicherung Tarife und Zusatzversicherungen

Die Teilkasko-Versicherung bezahlt bei:

  • Brandschäden
  • dazu Diebstahl

Die Vollkasko bezieht sich zusätzlich auf Schäden am eigenen Fahrzeug, ebenso wenn der Lenker Unfallschuld am Schaden trägt.

Güterschaden- und die Gefahrgutversicherung

Die Zuladung des Lastzugs ist mit der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung oder mit der Kaskoversicherung nicht abgedeckt. Auch die eigene Kasko-Versicherung, egal ob Teil- oder Vollkasko, bezieht sich nur auf das Fahrgerät selbst. Falls man bei einem Unglück die transportierten Güter beschädigt, was passiert dann? Demzufolge greift die eigene Güterschadenhaftpflichtversicherung, die sich im Kontrast dazu nicht auf Gefährliche Güter bezieht. Hierfür muss zusätzlich die Versicherung für Gefahrgüter abgeschlossen werden. Die Güterschadenhaftpflichtversicherung haftet bei Transportschäden bis zum vollständigen Verlust.

Eine LKW-Versicherung ist eine sehr individuelle Sache. An dieser Stelle lohnt sich deshalb ein LKW-Versicherungsvergleich in jedem Fall.

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