Zur Auswahl stehen unterschiedlicher Rechtsschutzarten, welche je nach Kombinationen mehrere Lebensbereiche umfassen können. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt die mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Fahrer oder Halter eines Motorfahrzeuges. Finanziell abgesichert sind diese auch bei Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast. Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Familien sollten Sie darauf achten, dass auch Fahrzeuge mitversichert sind, die auf die volljährigen Kinder zugelassen sind. Ein Fahrer-Rechtsschutz ist denjenigen zu empfehlen, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, dafür aber ständig mit fremden Fahrzeugen unterwegs sind.
Bausteine der Rechtsschutzversicherung
Wer mehr als nur eine Rechtsschutzversicherung für den Verkehrsbereich wünscht, kann den Abschluss einer Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung in Betracht ziehen. In diesem Fall sind auch Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber finanziell abgedeckt. Eine gute Rechtsschutzversicherung gewährt den Schutz nicht erst ab Kündigung, sondern bereits im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung. Sofern der Verkehrsbereich ausgeschlossen werden soll, kann auf eine Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung zurückgegriffen werden. Einer Zusatzvereinbarung bedarf es dann, wenn auch Streitigkeiten mit dem Mieter, Vermieter oder Nachbarn mitversichert sein sollen.
Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung übernimmt im Bereich Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrechtsschutz bereits die Kosten einer außergerichtlichen Interessenvertretung. Sofern Vermögensteile auf dem Aktienmarkt, Sparbuch oder Tagesgeldkonto schlummern, sollten Sie auf die Mitversicherung von Kapitalanlagestreitigkeiten achten.
Nahezu alle Versicherer sehen in ihrer Rechtsschutzversicherung auch eine Mediation vor. Hierbei handelt es sich um eine außergerichtliche Streitschlichtung, etwa durch einen neutralen Rechtsanwalt. Interessenten sollten auf die Mitversicherung einer telefonischen Rechtsberatung achten – und zwar ohne anzahlmäßige Begrenzung. Dann erhält der Versicherungsnehmer auch dann telefonischen Beistand durch seine Rechtsschutzversicherung, wenn der Versicherungsfall an sich ausgeschlossen wäre.